Neues zur Unterkieferprotursionsschiene

10.6.2022

Aus einem aktuellem Gespräch mit einer gesetzlichen Krankenkasse:

  • Die Kosten für die Unterkieferprotursionsschiene (UPS) werden von den Krankenkassen übernommen.
  • Die UPS ist nicht mehrleistungsfähig*. 
  • Nicht alle Ärzte haben die Berechtigung eine UPS zu verorden.
  • Hat ein nicht zur Verordung berechtigter Arzt die UPS verordnet, könnte dem Zahnarzt ein Regress drohen.
  • Haben Sie also Verständnis dafür, dass der Zahnarzt vor der Anfertigung einer UPS erst die formale Berechtigung der Überweisung prüft.

 

*Diejenigen Leistungen, die über das gesetzlich notwendige Maß hinausgehen und trotzdem von einigen Krankenkassen für ihre Versicherten angeboten werden, bezeichnet man als Mehrleistungen. Sie werden auch als Zusatzleistungen bezeichnet.

Reinhard Wagner

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