Neues zur Unterkieferprotursionsschiene
10.6.2022
Aus einem aktuellem Gespräch mit einer gesetzlichen Krankenkasse:
*Diejenigen Leistungen, die über das gesetzlich notwendige Maß hinausgehen und trotzdem von einigen Krankenkassen für ihre Versicherten angeboten werden, bezeichnet man als Mehrleistungen. Sie werden auch als Zusatzleistungen bezeichnet.
Reinhard Wagner
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